Wir sind Mitglied im Verband Nordrhein-Westfälischer Immobilienverwalter e.V., und verfügen über die Berufszulassung nach § 34c GewO.
Durch Schulungen und Weiterbildungen sind wir für Sie immer auf dem neuesten Stand.
Das WEG-Gesetz! Seit dem ersten Entwurf im Jahre 1951 gab es zahlreiche Veränderungen und Novellen. Wir kümmern uns. Juristische, kaufmännische und technische Verwaltung ist unsere Kernkompetenz.
Zu Ihrem Wohl und dem Wohle der Mieter bieten wir Ihnen Dienstleistungen in der kaufmännischen und technischen Verwaltung.
Alles aus einer Hand, ob haustechnische Unterstützung, Abfallservice, Kleinreparaturen, Winterdienst und mehr.
04. Sondereigentumsverwaltung
Wir verwalten Ihr Sonder- oder Teileigentum innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft. Dazu gehören, je nach Leistungsumfang, die komplette Verwaltung Ihres Sondereigentums, von der Abrechnung bis zur
Schadensbearbeitung.
05. Bruchteilsgemeinschaft
Eine Bruchteilsgemeinschaft ist eine Eigentumsform, bei der die Sache mehreren Personen gehört und sich das Eigentumsanteile nach Bruchteilen bestimmen. Bei der Bruchteilsgemeinschaft findet das WEG Recht keine Anwendung. Die Bruchteilgemeinschaft wird gemäß §§ 741 - 758 BGB geregelt.